Der Gründungsbefehl 11. July 1731

Seine Königliche Majestät in Preußen,
Unser Allergnädigster Herr, machen dero
würklichen Geheimen Etats Ministres
dem v. Goerner, dem v. Lesgewang und dem
v. Bredow hierdurch in Onaden bekannt, wie
daß fie resolviret haben, daß vom 1.ten May
1732 an, alle dero Preußische Gestütte nach
Litthauen auf die Vorwerker Bajohrgallen,
Guddinnen und Gurtschen verleget werden
sollen, und befehlen dahero gedachten dero
v. Goerner wie auch bei den Präsidenten, die
Veranstaltung dieserwegen nachstehendermaßen
zu machen, und zwar:
1., Sollen Sie die Gebäude auf diesen Vor-
werkern vergrößern lassen, damit auf jeden
Vorwerk 200 Studten sambt den 1. 2. und
3.jährigen Füllen in Wintertagen wohl
stehen können, und soll auf jeden Vorwerk
vor einen Stall-Knecht eine Wohnung ap-
tirt werden.
2., Müssen auf jedem Vorwerk 16 Gärtners
gesetzet, und die nöthige Wohnungen dazu
aptiret werden, welche Gärtners bei den
Stall gebrachet werden sollen, das Heu zu
machen, und den Acker zu bestellen. Außer
diesen 3. Vorwerkern aber, soll
3., noch ein ganz klein Vorwerk zu einem Efel
Gestüte gebauet werden, auf 30 Studten,
und deren 1. 2. und 3.jährigen Esels Foh-
len. Dieses Vorwerk soll ganz aparte seyn,
und müssen bei demselben ein Gärtner oder
Vier angesetzt werden.
4., Muß zu Guddinnen ein paar Hundert
Schritt davon, wo jetzo das Eselgeſtütte ist,
ein Stall gebauet werden, woselbst man
40. Beschäler stellen kann, bei welchem
Stall eine Wohnung vor den Stallmeister
gebauet werden soll, weil dieser zu Gud-
dinnen beständig wohnen muß.
5., Die Gestüdte zu Schwoeblacken, Ragnit
und Insterburg follen nach Bajohrgallen,
die von Sperling und Patricken aber
nach Guddinnen, und die von Gruenhof
und Budupönen nach Gurdschen gebracht
werden. Auf jedes Vorwerk werden
Gründungsbefehl
zwei Studten Meister gehalten, auf den
Stall aber wo die Hengste stehen, werden
6 Knechte und 1 Schmied gehalten.
6., Soll der v. Goerner nebst beiden Präfi-
denten gleich veranstalten, daß alle Wie-
sen, die von Bajohrgallen an, längst her-
unter bis an die Pakraladimm liegen, so-
fort geräumet, und das Strauchwerk recht
ausgerodet werde, welches noch vor Win-
ters fertig ſeyn muß. Solte es an Leuthen
zu dieser Arbeit fehlen, hat der v. Goerner
und beide Präsidenten solches an Seine
Königliche Majestät zu berichten, welche
Ihnen alsdann zu dieser Arbeit Solda-
ten geben wollen. Wofern es auch etwa
noch an Wiesewachs fehlen möchte, muß
von dem allernechst belegenen Söllmischen
Guthe sofort ein Anschlag gemacht, selbiges
zugekauft, und zu dem Studten Ambte
geleget werden, maaßen es hinführ das
Studten Ambt heißen soll.
7., Den Ertrag, welches dieses nunmehrige
Studten Ambt bishero gethan, soll aus dem
Etat von Trinitatis 1732 an gänzlich aus-
gestrichen werden und ceshiren, dagegen
aber solches in das Oberstallmeister
v. Schwerin völliger Disposition allein
bleiben, geſtatten denn auch die Preuß.
Krieges und Domainen Kammer keine
Lieferung dazu von Haber, Heu oder
Stroh mehr haben, sondern dieses Studen
Ambt nicht anders ansehen soll, als ob es
ein Adlich Guth ware, mit dessen Admini-
stration, Wirtschaft und Gebäuden, sie
nichts zu thun hat, noch davor responhabel
ift.
8., Der Abgang aus dem Etat wegen dieses
Studten Ambtes, welcher ohngefähr 700
rtlr. importiren wird, soll dadurch ersetzet
werden, daß eines Theils die Krieges und
Domainen Kammer kein Heu noch Stroh
mehr liefert, andern Theils aber weil, wo
itzo Studtereyen seyn, die Studten Trini-
fatis 1732 abgehen, dagegen gutes Rind-
vieh angeschaffet werden muß, so daß
durch diese Veränderung der Etat eher ein
Plus als Minus haben soll und muß.
9.,
In den Studten Ambte soll der v. Goerner
und beide Präsidenten, wo es nöthig ist,
Grabens machen lassen, gleichergestalt fol-
len auch Koppeln gemacht werden, daß die
Hengst Fohlen, Studt Fohlen, güfte Stud-
ten und trächtige Studten separirt werden,
damit alles in der besten Ordnung sen, und
zwar gleich von Trinitatis 1732 an.
10., Und damit zu gesetzter Zeit, die Einrich-
tung auf das Beste und ordentlichste gemat
sen; so soll der v. Goerner nebst einem
derer Präsidenten selbst hinreisen, alles in
Augenschein nehmen, mit denen Grabens
und Rohden den Anfang machen, auch
die Anschläge von denen Gebäuden nebst
einem Projekt von dem ganzen Werke
aufsetzen lassen und solche nebst einer
Zeichnung von allem Sr. Königl. Majestät
zur Approbation einsenden, als welche
ſodann die dazu nöthige Kosten, sofort
ashigniren lassen werden. Es soll aber
gedachter v. Goerner und die Präsidenten
alles mit dem Oberstallmeister v. Schwerin
überlegen, und mit Ihm de concert gehen.
11., Von dem Acker so sie dazu bekommen, soll
noch mehr ausgerodet werden, damit mehr
Acker werde als die bisherige 9 Hufen. In
denen Aeckern aber soll nichts anders be-
stellt werden, als Haber und etwas Gerste
den Haber vor die Hengste, das Gersten-
stroh aber vor die Studten. Die Arbeit
muß durch die güfte Studten verrichtet
werden, daher auf dem Hofe kein Gespann
gehalten werden muß. Von dem gan-
zen Werke aber soll der Oberstallmeister
v. Schwerin die Rechnung führen. Mehr
höchstgedachte Seine Königl. Majeſtät be-
fehlen also dero v. Goerner, v. Lesgewang
und v. Bredow sich hier nach eigentlich und
praecife allerunterthänigst zu achten.
Haubt Quartier Petersdorf den 11. July 1731.
gez. Friedrich Wilhelm.